Steuerberatung
Das Steuerrecht mit seinen vielen Sonderregelungen und Ausnahmen hat eine Komplexität erreicht, die den Steuerpflichtigen vor besondere Herausforderungen stellt.
Neben dem klassischen Tätigkeitsfeld der Steuerberatung, wie die Erstellung von:
- Steuererklärungen für Unternehmen, Privatpersonen oder gemeinnützige Organisationen
- Buchhaltungen
- Jahresabschlüssen und Einnahmen-Überschussrechnungen
- Lohn- und Gehaltsabrechnungen
unterstützen wir Sie auch bei
- Erbfall- und Nachfolgeregelungen
- Existenzgründungen
- Rechtsformoptimierungen
- Umwandlungen von Unternehmen
sowie bei der
- Entwicklung optimaler Lösungen und Konzepte durch betriebswirtschaftliche Beratung.
Wir vertreten Sie darüber hinaus in allen steuerlichen Angelegenheiten gegenüber den Finanzbehörden (Einsprüche, Verteidigung in gerichtlichen Steuerstafverfahren).
Zu unserem Mandantenstamm gehören Privatpersonen und Unternehmen folgender Branchen:
- Produzierende Unternehmen (Maschinenbau)
- Dienstleistungsunternehmen
- Ärzte und Heilberufe
- Einzelhandel und Internethandel
- Gastronomie und Hotellerie
- Freiberufler (Architekten, Designer)
- Versicherungsagenturen
- Handwerker
- Vermögende Privatpersonen mit Immobilienbesitz
Wir freuen uns auf eine vertrauensvolle und erfolgreiche Zusammenarbeit mit Ihnen.